Kurz-Update zur Corona-Verordnung ab 06.02.2022

Die Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung haben in der Kabinettsitzung am 01.02.2022 eine Anpassung der geltenden Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Diese geänderte Verordnung tritt ab dem 06.02. in Kraft und gilt bis einschließlich 06.03. 2022.

Zusammenfassend gibt es keine Neuerungen bzw. Änderungen zum letzten Update. Dieses entnehmen Sie unserer jüngsten themenbezogenen Veröffentlichung vom 14.01.2022. Als wesentlich sei hier nochmals die Möglichkeit zu Proben von Laien- und Amateurchören sowie -orchestern genannt unter Auflage von 2G+.