2,4 Millionen Euro Corona-Hilfen für freie Kultureinrichtungen in Sachsen

Sächsische Kunst- und Kultureinrichtungen in freier Trägerschaft, die von der Corona-Krise betroffen sind, können ab sofort wieder eine Förderung nach der Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« beantragen. Dafür stehen insgesamt 2,4 Millionen Euro bereit. Anträge können bis zum 21. November 2022 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt werden.

 

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 10.000 Euro, bei einem höheren Liquiditätsbedarf kann der Zuschuss bis zu 50.000 Euro betragen.

Mehr Informationen zur Richtlinie »Corona-Härtefälle Kultur« gibt es hier: Soforthilfe-Zuschuss »Härtefälle Kultur« - Die Sächsische Staatsministerin für Kultur und Tourismus - sachsen.de

Antragstellung: Soforthilfe-Zuschuss "Härtefälle Kultur" | Sächsische AufbauBank (SAB) (sachsen.de)

Von der Förderung konnten bereits in den Jahren 2020 und 2021 zahlreiche freie Kunst- und Kultureinrichtungen profitieren.
Insgesamt haben 487 freie TrägerInnen aus dem Bereich Kunst und Kultur Anträge für dieses Programm gestellt. Die Sächsische Aufbaubank hat insgesamt 636 Anträge bewilligt. Der Gesamtbetrag der bewilligten Mittel beläuft sich auf rund 8,7 Mio. Euro.